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Am 13.08.2015 erschien in der "Sächsischen Zeitung" der Artikel von Beate Grützner " Wie gut sind Indexpolicen?". Dieser Artikel erschien am 30.07.2015 auch in der "Freien Presse".

 

Vom 29.07. - 05.08.2014 erschien die fünfteilige Finanzartikelserie "Risiko Geldanlage" in der "SZ":

 

- 29.07.2014: "Wie hoch ist das Risiko von Anleihen?"

- 30.07.2014: "Darf`s ein bisschen mehr Rendite sein?"

- 31.07.2014: " Wie lässt sich das Verlustrisiko bei Aktien und Fonds minimieren?"

- 01.08.2014: "Risikoklassen sind für Privatanleger wertlos"

- 05.08.2014: "Beipackzettel schützen nicht vor Geldverlust"

 

Artikel aus "Sächsischer Zeitung" vom 26. April 2013:

 

"Beratung gegen Honorar - lohnt das?"

Schon seit langem beraten Rechtsanwälte oder Psychologen ihre Mandanten gegen Honorar. In der Finanzbranche jedoch ist Honorarberatung eine relativ unbekannte, sowohl von Banken als auch Kunden argwöhnisch betrachtete Möglichkeit, sich über Geldanlagen, Versicherungen oder Finanzierungen beraten zu lassen. Die Finanzbranche verdient beim Verkauf ihrer Produkte durch Provisionen und Rückvergütungen wesentlich mehr als mit neutralen Ratschlägen gegen ein Beratungshonorar. Der Honorarberater erhält seine Bezahlung auch, wenn er kein Finanzprodukt verkauft. Die Bank oder der Finanzvermittler verdienen nur beim Abschluss eines Vertrages. Da einige Kunden sich nur beraten lassen, müssen anderen möglichst viele und teure Finanzprodukte verkauft werden. Erst durch die große Finanzkrise wurde deutlich, was Anleger diese vermeintlich kostenlose Beratung wirklich kostet.

Wie funktioniert Honorarberatung?

 

Ein seriöser Honorarberater erläutert dem Kunden am Anfang des Gespräches seine Qualifikation und legt offen, ob und mit welchen Finanzanbietern er vertraglich zusammenarbeitet und welche Rückvergütungen er von diesen erhält. Idealerweise verkauft der Honorarberater keine Finanzprodukte und vertritt ausschließlich die Interessen seines Kunden. Berater und Anleger vereinbaren ein Entgelt für die Beratung oder Betreuung in Vermögensangelegenheiten. Üblich sind Stundenhonorare, pauschale Gebühren oder erfolgsgebundene Entgelte. Transparent für den Kunden sind Stundenhonorare, mit denen er dem Berater seinen Zeitaufwand vergütet.

 Ist die Honorarberatung gesetzlich geregelt?

 

Die Bezeichnung Honorarberater ist gesetzlich nicht geschützt. Das soll sich demnächst ändern. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums für die Einführung der „Honorar-Anlageberatung“ liegt vor. Demnach soll es in Zukunft die Berufsbezeichnungen „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlageberater“ geben. Damit werden Qualifikationsanforderungen, Zulassung und Haftung von Honorarberatern einheitlich geregelt.

 

Der Gesetzgeber versäumt jedoch die einmalige Chance, die Honorarberatung in Deutschland zu etablieren. Er trifft praxisferne Regelungen und überfordert damit die Verbraucher. Woher soll ein Verbraucher wissen, worin der Unterschied zwischen „Honorar-Anlageberater“ und „Honorar-Finanzanlageberater“ besteht und welche Empfehlungen diese abgeben dürfen? Der „Honorar-Finanzanlageberater“ soll beispielsweise nur zu Investmentfonds und den bisherigen Produkten des Grauen Kapitalmarktes beraten dürfen. So müsste der Kunde sich bereits von vornherein darüber im Klaren sein, in welche Anlageklassen er investieren sollte.

 

Finanzierungsgespräche wurden von der gesetzlichen Regelung ganz ausgenommen. Ebenso unbefriedigend ist, dass die Entgegennahme von Provisionen nicht generell verboten wird. Vorgesehen wurde stattdessen, dass der Berater die von Anbietern erhaltenen Provisionen unverzüglich und in voller Höhe an den Kunden weitergeben muss. Damit sind jedoch lediglich die für den Verbraucher sichtbaren Kosten - Vertriebsprovisionen und Ausgabeaufschläge - gemeint. Was mit den Vertriebsfolgeprovisionen (Bestandsprovisionen) geschieht, ist nicht geregelt. Wie der Normalkunde von den Provisionen erfahren soll, wenn der Berater ihm diese nicht offen legt, bleibt im Dunkeln.

 Welche Vorteile hat die Honorarberatung für den Kunden?

 

Eine gute Honorarberatung gewährleistet dem Kunden, dass der Nutzen der Beratung den vermeintlichen Nachteil der Honorarzahlung bei weitem überwiegt. Beispielsweise, indem er durch einen Depotwechsel Gebühren spart, bei der Altersvorsorge Hunderte Euro mehr erlöst, seine Finanzplanung übersichtlicher gestaltet, mehr Sicherheit durch Verringerung von Produktrisiken erreicht oder ggf. eine bessere Rendite erwirtschaftet als bisher.

Honorarberatung ist aber nicht allein deshalb hochwertig und objektiv, weil der Kunde ein Honorar an seinen Berater zahlt. Sie schränkt genauso wenig die Eigenverantwortung des Kunden für seine Finanzen ein. Jedoch sind die Interessenkonflikte der Finanzbranche durch Trennung von Beratung und Vertrieb auf ein Minimum reduziert. Vor den Folgen von Falschberatungen schützen fachliche Kompetenz, umfassende Finanzmarktkenntnis und menschliche Integrität des Beraters.

 

Da viele Menschen jedoch bereits jetzt mit Finanzentscheidungen überfordert sind, bedarf es einer staatlichen Förderung der Honorarberatung. Damit würde auch verhindert, dass ganze Bevölkerungsschichten von der Honorarberatung ausgeschlossen werden, weil sie sich diese nicht leisten können. Nicht unwesentlich für das Kundenvertrauen und den Berater selbst wäre eine klare Regelung der Entgelte in einer Verordnung, so dass Honorarberater nicht mehr gezwungen wären, auf Mischformen von Beratung und Produktvermittlung zurückzugreifen.

 

Fazit: Mit der Beratung gegen Honorar wurde für Anleger und Sparer eine längst überfällige Möglichkeit geschaffen, objektiv Vermögensstrukturen beurteilen zu lassen sowie Geldanlagen kostengünstiger und risikoneutraler zu gestalten. Es sollte dem Kunden überlassen bleiben, welche Finanzberatung er nutzen will: die unabhängige Beratung gegen Honorarzahlung oder die von Vertriebsvorgaben und Geschäftspolitik geprägte „kostenlose“ Bankberatung oder die provisionsbasierte Finanzproduktvermittlung.

 

Autorin: Beate Grützner