Was bedeutet UCITS-konform bei ETFs?

 

UCITS = engl.: „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“

 

Es handelt sich dabei um ein europäisches Regelwerk, das dem Schutz der Anleger dient. Das sind rechtliche Vorgaben und Qualitätsanforderungen bei der Auflegung und Verwaltung von ETFs (börsengehandelte Indexfonds), wie z. B.:

 

- Mindestdiversifizierung (Keines der im Fonds enthaltenen Papiere darf mehr als 20 Prozent Anteil am

  Gesamtwert des Fondsvermögens haben.)

- Sondervermögen (Die Vermögenswerte des Fonds sind getrennt vom sonstigen Vermögen der

  Verwaltungsgesellschaft bei einer unabhängigen Depotbank zu verwahren und zu überwachen.)

- Liquiditätssicherung und keine Laufzeitbegrenzung (Der Fonds muss sicherstellen, dass Anleger ihre Anteile

  jederzeit wieder zu Geld machen können.)

- Transparenz-Mindeststandards (Anbieter müssen Fondsbroschüren, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die

   "Wesentlichen Anlegerinformationen" (KIID) veröffentlichen.)

- kostengünstige Zulassung von ETFs in der EU.

 

Kaufen Sie einen ETF mit der Bezeichnung UCITS im Namen, können Sie sicher sein, dass der Fonds den hohen europäischen Sicherheitsstandards für Finanzprodukte gerecht wird. Fehlt der Zusatz, wurden diese ETFs in Drittstaaten aufgelegt und diese stimmen nicht notwendigerweise mit den UCITS-Richtlinien überein.

 

Börsengehandelte Rohstoffe (Exchange Traded Commodities, ETCs) und börsengehandelte Inhaberschuldverschreibungen (Exchange Traded Notes, ETNs) sind nicht UCITS-konform und beinhalten beispielsweise ein Emittentenrisiko. Der Herausgeber (Emittent) der Papiere kann insolvent werden und das Anlegergeld damit verloren gehen.